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DIE
FEUERBESCHAU KOMMT |
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ANKÜNDIGUNG |
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Sie
blättern die Gemeindezeitung durch bzw. bekommen einen Brief
zugestellt, dass Sie Hausbesuch bekommen. Hausbesuch im Zuge der
Feuerbeschau. An dieser Stelle erklären wir Ihnen wozu diese dient
und was zu beachten ist. |
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ÜBERPRÜFUNG |
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Im Zuge der Überprüfung stellt die Kommission fest, ob
Zu diesem Zweck werden alle Gebäude, Räumlichkeiten und Grundstücksteile des Objektes/Anwesens kurz besichtigt. Sie oder ein(e) von Ihnen Bevollmächtige(r) werden daher ersucht, zum auf dem Schreiben angegebenen Zeitpunkt anwesend zu sein. Haben Sie Mieter oder Pächter, verständigen Sie bitte diese, um durch deren Anwesenheit Zutritt zu Ihren Objekten/Objektsteilen zu erhalten. |
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TIPPS - VERBESSERUNG DER BRANDSICHERHEIT |
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RAUCHFÄNGE |
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IM EIGENEN INTERESSE |
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Es liegt im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit, wenn Sie diese Brandschutztipps nicht nur dann berücksichtigen, wenn die Feuerbeschau sich ankündigt!!! |
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Noch Fragen?
Die oberösterreichische Brandverhütungsstelle in Linz
hilft Ihnen sicher gerne weiter!
0732 / 76 17 - 350